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Schreibtrainer zum Maschinenschreiben im 10-Finger-System mit komplettem Schreibmaschinenkurs
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AGB / Lizenzbestimmungen



Endbenutzer-Lizenzvertrag für Scriberius-Software

Dieser schriftliche Scriberius-Endbenutzer-Lizenzvertrag, nachfolgend als "Lizenz" bezeichnet, ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und Gabriel Paul Zavaczki-Bucur, nachfolgend als "Hersteller" bezeichnet, der den Gebrauch der begleitenden Software, Datenträger oder sonstigen Unterlagen, nachfolgend als "Software" bezeichnet, regelt. Das Softwareprodukt umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zum ursprünglich gelieferten Softwareprodukt.
Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Software nutzen. Mit der Nutzung oder Installation der Software stimmen Sie den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software.

§1 Lizenz
Das Softwareprodukt ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.

§2 Lizenzübertragung
Die Software, Teile der Software sowie möglicherweise mitgelieferte Dateien und Dokumente dürfen nicht an Dritte vermietet, verliehen, weiter lizenziert oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Genehmigung des Herstellers weiter vermarktet werden. Es ist nicht erlaubt, die Software Dritten, die in Verbindung mit einem Datenverarbeitungs-Dienstleister, einem Application Service Provider oder ähnlichen Unternehmen stehen, zur Verfügung zu stellen. Aus Ihren Rechten aus dieser Lizenz lassen sich keine Rechte Dritter ableiten.
Der Lizenznehmer darf das Nutzungsrecht an dieser Software nur unter Bekanntgabe der Lizenzbedingungen und Verzicht auf den Einsatz des Softwareproduktes an einen Dritten übertragen. Dieser übernimmt alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag. Keine Kopie des Softwareproduktes, weder in maschinenlesbarer noch gedruckter Form darf behalten werden. Der Gegenstand der Übertragung muss diese Lizenz sein, die vom neuen Lizenznehmer anzuerkennen ist.

§3 Modifikation, Reverse-Engineering
Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum. Jede über die Grenzen dieses Lizenzvertrages hinausgehende Nutzung, Verwertung, Änderung, Bearbeitung oder Vervielfältigung der Software und ihrer Komponenten ist vertragswidrig und stellt eine Straftat dar. Die Software, Teile der Software und mitgelieferte Dateien und Dokumente dürfen nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert, weiterentwickelt oder irgendwie anderweitig verändert werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale und Schutzsysteme nicht zu entfernen, zu modifizieren, zu adaptieren oder zu umgehen.

§4 Haftungsbeschränkung
DER HERSTELLER IST NICHT FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE DURCH DEN ANWENDER ODER DRITTE DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN.
INSBESONDERE UNTERSAGT DER HERSTELLER AUSDRÜCKLICH DEN EINSATZ DER SOFTWARE IN ANWENDUNGEN ODER SYSTEMEN, IN DENEN FEHLFUNKTIONEN DIESER SOFTWARE SCHÄDEN AN LEIB, LEBEN ODER SACHEN VON ERHEBLICHEM WERT NACH SICH ZIEHEN KÖNNEN. Die Benutzung der Software in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens des Herstellers und der Lizenzgeber für Schäden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.
IN KEINEM FALL IST DER HERSTELLER FÜR ENTGANGENEN UMSATZ ODER GEWINN ODER DEN VERLUST VON DATEN ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, LOGISCH FOLGENDE, BEILÄUFIGE ODER EINSCHLIEßENDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VERANTWORTLICH, DIE DURCH DEN GEBRAUCH ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DES GEBRAUCHS DER SOFTWARE VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG VON THEORETISCH BESTEHENDER MÖGLICHER HAFTUNG, SELBST WENN DER HERSTELLER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDIGUNGEN BENACHRICHTIGT WORDEN IST.

DER HERSTELLER HAFTET MAXIMAL BIS ZUR HÖHE DER GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR FÜR MÖGLICHE SCHÄDEN, SELBST WENN HERSTELLER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDIGUNGEN INFORMIERT WORDEN IST. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH FÜR ANSPRÜCHE VON DRITTEN.

§5 Personalisierte Freischaltung
Der Lizenznehmer erklärt sich mit der personalisierten Freischaltung der Software, der damit verbundenen elektronischen Datenspeicherung und der Abrufbarkeit dieser Daten einverstanden.

§6 Eingetragene Warenzeichen und Firmenzeichen
Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Alle weiteren eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

§7 Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit
Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze anwendbar. Der Gerichtsstand ist LG München I. Die Wahl eines anderen Gerichtsstands ist ausgeschlossen. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Sollte das Exemplar der Software, das Sie erhalten haben, mit einer Lizenzvereinbarung in gedruckter oder in anderer Form ausgeliefert worden sein, deren Bedingungen von dieser Vereinbarung abweichen, so regelt die Lizenzvereinbarung in gedruckter oder anderer Form die Nutzung der Software.

§8 Multi-User Lizenzen, Firmenlizenzen
Die kommerzielle Lizenz der Software darf entweder von einer einzelnen Person verwendet werden, die die Software persönlich auf einem oder mehreren Computern benutzt, oder auf einen einzelnen Arbeitsplatz installiert werden, der auch nacheinander von mehreren Personen benutzt wird, jedoch nicht beides. Wird eine Version der Software in einem Netzwerk installiert, so darf sie genutzt werden, wenn eine der Anzahl der Arbeitsplätze, von denen die Software genutzt werden kann, entsprechende Zahl von kommerziellen Lizenzen für die Software erworben wurde.

§9 Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung stellt den vollständigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Kaufverträge, Abmachungen und Vereinbarungen.

Widerrufsbelehrung

I) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung (bei Lieferung von Waren nicht vor deren Erhalt). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Gabriel Zavaczki-Bucur
Lusenweg 24
85748 Garching
Deutschland

II) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie dem Hersteller die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie ihm insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Brief- oder paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht brief- oder paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

III) Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download, Zusendung per E-Mail etc.).

Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Zudem besteht nach § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung